Corona Hygiene Maßnahmen des TSV Rantrum
Hygienekonzept des TSV Rantrum von 1920 e.V. zur Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebs in Schleswig-Holstein
1. Grundsätzliches:
Das hier vorliegende Konzept gilt für die Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebs für den/die TSV Rantrum von 1920 e.V. und ist für das Sporttreiben, insbesondere das Fußballtraining und -spielen, im Außenbereich – nicht aber für den Hallensport – ausgerichtet.
Als Grundlage dieses vereinsinternen Konzeptes dienen das DFB-Konzept „Zurück auf den Platz“ sowie Hinweise des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbandes (SHFV).
2. Allgemeine Hygieneregeln:
- Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds.
- Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) werden unterlassen.
- Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
- Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.
Alle Vereinsmitglieder werden auf die allgemeinen Hygieneregeln und das vereinsinterne Konzept hingewiesen.
3. Gesundheitszustand/Verdachtsfälle Covid-19
- Der Gesundheitszustand aller am Training/Spiel Beteiligten wird vor jeder Einheit abgefragt. Eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist nur bei einem symptomfreien Gesundheitszustand erlaubt.
- Liegt eines der folgenden Symptome vor, bleibt die betroffene Person zu Hause, bzw. kontaktiert einen Arzt: Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome). Die gleiche Anweisung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
- Im Verdachtsfall eines Covid-19-Erkrankten wird der Trainingsbetrieb für die Mannschaft umgehend eingestellt, bis Klarheit über den Verdacht besteht.
- Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Bedingungen zur Quarantäne. Maßnahmen zum weiteren Vorgehen sind ggf. mit den zuständigen Behörden abzusprechen.
4. Organisatorisches
- Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.
- Ansprechpartner*in für Fragen zum Hygienekonzept ist Jakob Michels (0176/57994002)
- Alle Trainer*innen und Spieler*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen eingewiesen. Eine Einweisung erfolgt im Rahmen des Spielbetriebs auch für das gegnerische Team, Schiedsrichter*innen und Zuschauer*innen.
- Die Sportstätte ist mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten (insbesondere im Eingangsbereich) ausgestattet. Insgesamt sind ausreichend Desinfektionsspender/Waschbecken frei zugänglich.
- Eine Dokumentation aller Trainingsbeteiligten je Trainingseinheit erfolgt durch den*die zuständige*n Trainer*in.
- Bei der Bildung von Fahrgemeinschaften empfehlen wir das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die individuelle Anreise (z.B. zu Fuß, mit dem Fahrrad, etc.) wird nach Möglichkeit empfohlen.
- Ankunftszeiten der Mannschaften werden zeitlich versetzt geplant, um ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Teams zu verhindern.
Es können maximal 2 Teams zur selben Zeit trainieren/spielen, da die Kabinennutzung geteilt werden muss. Um die Aufenthaltsdauer zu garantieren, bitten wir ankommende Mannschaften solange zu warten, bis die letzte Mannschaft ihre Kabine komplett entleert hat. - Spieler*innen sind dazu aufgefordert ihre eigenen Getränke mitzubringen.
- Aushänge auf dem Vereinsgelände weisen auf die Hygiene- und Abstandsregeln hin.
- Markierungen auf dem Boden weisen ggf. auf nötige Abstände hin.
- Ein gesondertes Wegeleitsystem mit unterschiedlichen Ein- und Ausgängen zum Sportgelände und Kabinentrakt verhindert ein Aufeinandertreffen. (Eingangsbereich als Eingang – Kabinentrakt als Ausgang)
5. Regelungen Kabinen/Sammelduschen
- Insgesamt verfügt der TSV Rantrum von 1920 e.V. über 7 Kabinen. Davon werden 4 zur Verfügung gestellt. (+ Schiedsrichterkabine)
- In den Innenräumen wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen.
- Eine gleichzeitige Nutzung des Kabinentraktes von mehreren Mannschaften wird verhindert.
- Alle Kabinen werden in einem zeitlichen Abstand von 2x pro Tag gereinigt.
- Alle Kabinen werden regelmäßig gelüftet.
- Insbesondere in den Toiletten stehen ausreichend Seife und Desinfektionsmittel zur Verfügung.
6. Regelungen auf dem Trainingsplatz (im Trainingsbetrieb)
- Durch die räumliche und/oder zeitliche Trennung wird die Vermischung mehrerer Mannschaften auf dem Platz und in den Kabinen verhindert.
- Auf das Händewaschen vor und direkt nach dem Training wird hingewiesen.
- Besprechungen finden nach Möglichkeit im Freien und unter Einhaltung des Mindestabstands statt.
- Trainingsmaterialien und Leibchen werden nach jeder Einheit gereinigt und gewaschen.
7. Regelungen für den Spielbetrieb
- Wir informieren das gegnerische Team und den*die Schiedsrichter*in bereits im Vorfeld über unser Hygienekonzept und die örtlichen Gegebenheiten.
- Ankunftszeiten werden im Vorfeld abgesprochen, um ein frühzeitiges Aufeinandertreffen aller Beteiligten zu verhindern.
- Es wird dafür gesorgt, dass die Mannschaften unterschiedliche Wege zu den Kabinen und zum Platz nutzen, bzw. eine zeitliche Entzerrung abgesprochen.
- Durch klar gekennzeichnete Markierungen wird die jeweilige technische Zone gut sichtbar markiert.
- Auf ein gemeinsames Einlaufen/Handshake wird verzichtet.
- Die Eintragung des Spielberichtes über das DFB-Net wird ausschließlich über die jeweils eigenen Smartphones geregelt. Sollte der frei zugängliche PC benutzt werden müssen, so muss dieser sofort danach desinfiziert werden.
- Die Eintragung der Spieler im Spielbericht + Liste der Beteiligten wird als notwendige Unterlage mindestens 1 Monat gesichert.
- Absprachen vor dem Spiel/in der Halbzeit finden nach Möglichkeit nur draußen statt. Drinnen werden die Ansprachen auf das nötige Minimum reduziert.
- Leibchen und sonstige Materialien werden nach dem Spiel gereinigt.
8. Regelungen für Zuschauer
- Die Gegebenheiten unserer Sportanlage ermöglichen eine maximale Zuschauerzahl von 150 pro Spiel unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern.
- Unterstützend werden Plakate zu den allgemeinen Hygieneregeln genutzt.
- Zur Unterstützung der Einhaltung des Mindestabstandes werden Markierungen vorgenommen:
Im Tribünenbereich; an den Banden; im Bistrobereich
- Die Kontaktdaten aller Zuschauer werden vom jeweiligen Kassierer*in erfasst und verwaltet.
- Die Kontaktdaten werden mindestens vier Wochen aufbewahrt.
- Den Einlass der Zuschauer organisieren wir, indem jeweils ein Zugang zum Eingang und einer zum Ausgang erklärt wird. Um den möglichen Andrang zu vermeiden, werden auch hier Abstände markiert.
- Eine strikte Trennung von Mannschaften und Zuschauern wird garantiert.
- Um den Aufenthalt der Zuschauer auf der Sportanlage zu reduzieren, wird der Eintritt erst ab 60 Minuten vor dem Spiel gestattet und im Vorfeld kommuniziert.
- Die Einhaltung des Mindestabstands am Spieltag wird durch ein Vorstandsmitglied bzw. Ordner kontrolliert.
9. Regelungen für den Verkauf von Speisen:
- Für die Einhaltung aller Auflagen im Vereinsheim ist Heike Dwars bzw. Jürgen Schau verantwortlich.
- Kontaktdaten von Gästen des Vereinsheims werden gesondert aufgenommen.
- Auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird hingewiesen.
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird eingehalten und durch sichtbare Markierungen unterstützt.
- Wir verfügen über ausreichend Stühle und Tische in unserem Vereinsheim und reduzieren diese auf die nötige Anzahl, um die Einhaltung des Mindestabstands einhalten zu können.
- Die Räumlichkeiten werden während der Öffnungszeiten dauerhaft gelüftet.
- Die Räumlichkeiten werden nach der Nutzung gereinigt.
- Den Thekenbereich statten wir mit einem Spuckschutz aus.